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Spanisches Testament

Spanisches Testament

Spanisches TestamentSpanisches Testament für Ihr zukünftiges Erbe
Spanisches TestamentSpanisches Testament für Ihr zukünftiges Erbe

Wir leben in einer turbulenten Welt, die uns normalerweise wenig Zeit gibt, über unser Leben nachzudenken, und vielleicht halten wir unsere aktuelle Situation zu oft für selbstverständlich. Sie könnten sich jedoch fragen, was mit Ihren Lieben passieren würde, wenn Ihnen etwas Unglückliches passieren würde. Sind Sie überzeugt, dass finanziell und rechtlich alles für sie geregelt ist? Oder müssen Sie noch Maßnahmen ergreifen, um dies sicherzustellen, möglicherweise durch die Unterzeichnung eines spanisches Testament?

Ernennung von Erben und Erbrecht durch Spanisches Testament

Viele verheiratete Paare, die beispielsweise in Spanien wohnen, wissen nicht, dass in ihrem zukünftigen Erbe das spanische Gesetz gelten würde. Dies bedeutet, dass wenn einer von ihnen stirbt, nach spanischem Recht sein rechtliches Vermögen – wie sein Anteil am Haus, am Bankkonto oder an einem Auto – nicht automatisch von den am längsten lebenden Personen geerbt wird. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Sachen zu Ihrer direkten Familie gehen und noch kein Testament haben, müssen Sie dieses wichtige Rechtsdokument daher vor einem spanischen Notar unterschreiben. In diesem letzten Testament können Sie zunächst das Erbrecht Ihres EIGENEN Landes festlegen, das in den meisten Fällen viel flexibler ist als das spanische.

Zweitens können Sie Ihre genauen Wünsche für die Erbschaftsabteilung gemäß den Bestimmungen Ihres nationalen Rechts bestimmen. Und drittens können Sie wählen, ob Ihr Testament nur für Ihre spanischen Vermögenswerte oder für Immobilien in allen Ländern gelten soll. Alle Testamente werden zentral registriert, so dass immer nachgefragt werden kann, bei welchem ​​Notar das letzte Testament unterschrieben wurde.

Nicht verheiratet oder in Spanien eingeschrieben? Hohe Erbschaftssteuer!

Diese Empfehlung, ein Testament zugunsten des am längsten lebenden Partners zu unterzeichnen, ist für unverheiratete Paare noch wichtiger, da Sie nach spanischem Recht nicht verwandt sind. Um eine hohe Erbschaftssteuer zu vermeiden, sollten sie ihre Partnerschaft in Spanien auch offiziell im Registro de Pareja de Hecho registrieren. Ausländische Verträge oder Register werden nicht anerkannt. Dies bedeutet, dass – selbst wenn ein Testament Ihren Partner zum gesetzlichen Erben ernennt – er oder sie die höchste Erbschaftssteuer zahlt, es sei denn, Sie sind im spanischen Registro de Pareja de Hecho registriert.

Vollmacht an einen geliebten Menschen

Es ist auch möglich, Ihren letzten Willen mit einer Vollmacht für Ihren Angehörigen zu kombinieren, in der Sie ihm das Recht geben können, über Ihre finanziellen oder sogar gesundheitlichen Angelegenheiten zu entscheiden, beispielsweise im Falle einer offiziellen geistigen Behinderung aufgrund von Demenz oder ein anderer Tod. In bestimmten Situationen kann dies Ihrem Partner oder Ihrer Familie viel Leid und praktische Probleme ersparen.

Weitere Informationen Spanisches Erbrecht, Erbschaftssteuer oder Testament

Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen über spanische Erbrechtsverfahren, Erbschafts- / Spendensteuer oder die Unterzeichnung eines spanischen Testaments für Ihr spanisches Vermögen.

Weitere Informationen zum spanischen Erbrecht, zum Erbprozess und zu unserer Anwaltskanzlei C&D Solicitors in Torrox, Malaga (Andalusien) finden Sie in diesem Video:

RECHTSANWÄLTE IN MALAGA FÜR DEUTSCHE RECHTLICHE BERATUNG ÜBER KAUFEN, VERKAUFEN, ERBEN IN ANDALUSIEN

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