
Spezialisierte Anwälte für Erbrecht in Málaga seit 2006
Überlassen Sie die Betreuung Ihres internationalen Erbverfahrens oder Ihres spanischen Testaments einem Rechtsspezialisten.
Wir lindern Ihre Sorgen
in Ihren schwierigsten Momenten
in Ihren schwierigsten Momenten
Einen Geliebten zu verlieren und gleichzeitig mit der Bürokratie zu kämpfen, ist keine leichte Aufgabe. Um dies zu erleichtern, kümmern wir uns um den gesamten spanischen Erbschaftsprozess, einschließlich der Verteilung des Nachlasses, der Unterzeichnung von Erbschaftsurkunden und der Zahlung von Steuern.

Vergessen Sie die zahlreichen Formalitäten einer Erbschaft
Unsere Anwälte kümmern sich um alles für Sie, egal ob Sie Erbe oder Erblasser sind. Wir kümmern uns um den gesamten Prozess von der Unterzeichnung des Testaments über die Verteilung des Nachlasses bis hin zur Zahlung der Steuern.
Vereinfachen Sie den Prozess für Ihre zukünftigen Erben
Vermeiden Sie mögliche Konflikte zwischen Erben. Unwissenheit und unterschiedliche Interessen können zu Spannungen in der Familie führen.
Deshalb beraten wir Sie und Ihre Familie bei der Testamentserstellung und der Inanspruchnahme von Erbschaften. Dadurch stellen Sie sicher, dass Ihr Wille für alle Beteiligten auf die zufriedenstellende Weise respektiert wird.


Wir verteidigen Ihre Rechte als Erbe
Die Beantragung einer Erbschaft in Spanien ist für Ausländer ein komplexer Prozess. Es ist nicht nur eine emotionale Belastung, sondern oft muss man sich auch mit Papierkram und möglichen familiären Konflikten auseinandersetzen.
Deshalb unterstützen wir Sie und sorgen dafür, dass Ihre Rechte auch dann gewahrt bleiben, wenn kein Testament vorliegt. Deshalb ist jeder Schritt des Nachlasses abgedeckt:
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Erbscheine
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Verteilung von Waren
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Steuerzahlung
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Mögliche Immobilienverkäufe in Andalusien
Anwaltskanzlei für Erbschaftsansprüche in Málaga für ausländische Kunden
Seit 2006 beraten wir Familien in schwierigen Situationen, beispielsweise bei Erbschaften. Diese Erfahrung ermöglicht es uns, den Prozess zu beschleunigen und Ihnen zu helfen, das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
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Seit 2006 Spezialist für Erbschaftsansprüche in Andalusien für ausländische Mandanten
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Wir sprechen Deutsch
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Vollmitglieder der Anwaltskammer Málaga
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Full-Service-Rechtsvertretung in Andalusien

Was unsere Kunden über uns sagen

“I can sincerely recommend C&D Solicitors for legal advice in Spain. I have just gone through a long inheritance process, which had the added pressure of me being in the UK and not able to visit Spain during the pandemic. Despite this, C&D were very supportive and professional at a difficult time. I do not speak Spanish and I have no idea about the legal system in Spain but they were clear, helpful and very thorough. If you need legal advice in Spain, I highly recommend that you use use C&D Solicitors.”
– Emma Harris
“I would strongly recommend C&D Solicitors to anyone in need of legal services in Spain, certainly related to any kind of property transaction process whether it’s buying, selling or inheritance. The firm stands out in two key areas, professionalism and excellent customer service. Adding to that, multilingual staff, even in the Scandinavian languages, is a bonus when handling legal processes in Spain whilst living abroad. Paula has a strong can-do attitude, and skillfully works as a proficient liaison between clients and lawyers.”
– Sveinung Sleire
“We have had excellent service from C and D Solicitors. The personnel are very thorough and respond quickly. We have had experience of the firm in property matters and the drawing up of wills and they have proved very proficient in both areas. Across the staff a number of European languages are spoken. Overall we have found them a great firm to deal with.”
– Phil Prestridge
Die Beantragung einer Erbschaft in Spanien machen wir einfach
Aufgrund des Risikos verspäteter Zahlungen und Strafen erfordert die Nachlassverwaltung eine schnelle Reaktion. Wir kümmern uns um alles, sodass Sie sich nun auf andere wichtige Dinge konzentrieren können.
FAQ
Erbschaftssteuern müssen innerhalb von 6 Monaten bezahlt werden. Andernfalls drohen Bußgelder und Sanktionen. Allerdings können Sie in Andalusien damit rechnen, keine Erbschaftssteuer zu zahlen, solange Sie ein naher Verwandter des Verstorbenen sind und der Wert des Vermögens weniger als 1.000.000 € beträgt.
Möglicherweise hat der Erblasser kein Testament hinterlassen. Tatsächlich muss dies durch eine Suche beim spanischen Justizministerium überprüft werden. Liegt ein Testament vor, wird der Nachlass gemäß dem Testament und dem geltenden Recht verteilt. Liegt jedoch kein Testament vor, ist eine Erbenerklärung erforderlich. Im Hinblick auf die Erbteilung kommt dann das jeweils geltende Erbrecht zur Anwendung.
Jeder kann Erbe sein, sofern dies in einem gültigen Testament festgelegt ist. Allerdings gibt es im Erbrecht gewisse Einschränkungen, ebenso wie bei „Zwangserben“. Ein Witwer kann Teil dieser Gruppe sein und von den Rechten profitieren, die diese Gruppe mit sich bringt.
- Einholen von Erbscheinen: Testaments- und Todesfallversicherung
- Testament oder Erbenerklärung
- Inventarisierung und Bewertung des Nachlasses: Die vom Verstorbenen hinterlassenen Vermögenswerte, Rechte und Schulden werden vor der Verteilung ermittelt
- Verteilung des Vermögens nach Testament und/oder geltendem Recht.
- Steuerzahlung und Eintragung der Urkunde: Es ist unbedingt zu beachten, dass es zwei Erbschaftssteuern gibt: die Erbschaftssteuer und die Plusvalia-Steuer der Gemeinde.
- Registrierung des Eigentums an geerbten Vermögenswerten
Senden Sie uns Ihre Daten und einer unserer
Berater wird sich innerhalb von 24 Stunden mit Ihnen in Verbindung setzen.
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- C&D SOLICITORS S.L.P.
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